Leistungen

Bei den Führerscheinen hat sich viel geändert und es gibt einiges zu erklären. Wenn du so früh wie möglich mobil sein möchtest, kannst du später viel Zeit und Geld sparen, wenn du auf deinem Können aufbaust. Am besten kommst du mit deinen Wünschen zu uns und lässt dich beraten.

Klasse AM | ab 15

Der „Rollerführerschein“ für Leichtfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45km/h.

Klasse A1 | ab 16

Der „125er-Führerschein“ für Krafträder mit einem Hubraum bis 125ccm.

Klasse A2 | ab 18

Der „leistungsbegrenzte Motorrad-Führerschein“ für Motorräder mit einer Motorleistung bis 35 kW.

Klasse A | ab 20

Der „offene Motorrad-Führerschein“ für alle Motorräder mit mehr Hubraum oder Leistung.

Klasse B196 | ab 25

Mit dem „Autoführerschein“ Leichtkrafträder und Leichtkraftroller mit bis zu 125ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS) fahren.

Klasse B | ab 18

Der „Autoführerschein“, mit dem du gleichzeitig die Klassen AM und L (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis zu 40 km/h Höchstgeschwindigkeit) erwirbst. Mit diesem Führerschein kannst du auch Dreiräder oder KFZ mit kleinem Anhänger fahren.

Klasse BE | ab 18

Den „Anhängerführerschein“ brauchst du, wenn du ein Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg (bis 3.500 kg) fahren möchtest.

BF17 | Begleitetes Fahren ab 17

Du kannst schon mit 17 Auto fahren. Das „begleitete Fahren ab 17“, kurz BF17, ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern ermöglicht dir das Autofahren mit einer Begleitperson bis du 18 bist.

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