Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds), vreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
  • einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen) bei vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

auch mit Beiwagen. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

Führerschein Klasse AM

Alter: 16 Jahre
Anmeldung: mit 15 1/2 Jahren

Theorie:
12x Grundstoff ( Bei einer Klassenerweiterung 6x )
2x Klassenspezifisch M

Praxis:
KEINE Sonderfahrten

Bei einem Aufsteig innerhalb der A Klassen ist keine Theoretische oder Praktische Prüfung erforderlich.

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